Verfassungsgerichtshof
12.06.2023
E1290/2023
Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG als unzulässig
Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.
ECLI:AT:VFGH:2023:E1290.2023