Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2023

Geschäftszahl

G336/2022

Leitsatz

Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ABGB betreffend die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung des Pflegschaftsgerichts in wichtigen Angelegenheiten der Erwachsenenvertretung

Rechtssatz

Das Vorbringen der Antragstellerin lässt die behauptete Verfassungswidrigkeit des §250 Abs3 ABGB als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass der Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dem Gesetzgeber ist nicht entgegenzutreten, wenn er - zum Schutz der vertretenen Person - in wichtigen Angelegenheiten der Personensorge eine Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht vorsieht, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2023:G336.2022