Verfassungsgerichtshof
24.11.2016
E2900/2016
Zurückweisung einer "Nichtigkeitsklage" gegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGH
Ein Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag ab- bzw zurückgewiesen wird, ist keine "die Sache erledigende Entscheidung" iSd §529 Abs1 ZPO (VfSlg 16598 aus 2002,).
ECLI:AT:VFGH:2016:E2900.2016