Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

E2900/2016

Leitsatz

Zurückweisung einer "Nichtigkeitsklage" gegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGH

Rechtssatz

Ein Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag ab- bzw zurückgewiesen wird, ist keine "die Sache erledigende Entscheidung" iSd §529 Abs1 ZPO (VfSlg 16598 aus 2002,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2016:E2900.2016