Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

G542/2015

Leitsatz

Einstellung eines von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens mangels Präjudizialität im Anlassfall infolge Änderung der Fassung der in Prüfung gezogenen Bestimmung

Rechtssatz

Einstellung des aus Anlass eines Parteiantrags von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens zur Prüfung der Wortfolge "§52 Abs1 WEG 2002" in §62a Abs1 Z4 VfGG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 92 aus 2014,.

Die Bestimmung wurde durch die Kundmachung vom 28.10.2015, Bundesgesetzblatt Teil eins, 124 aus 2015,, verändert. Diese Fassung ist für die Beurteilung des in dem Anlassfall anhängigen Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG maßgeblich. Die Beurteilung des Anlassfalles hat nun auf Grund des §62a Abs1 Z4 VfGG, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 124 aus 2015,, zu erfolgen, und nur diese Bestimmung ist präjudiziell iSd Art140 Abs1 B-VG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2016:G542.2015