Verfassungsgerichtshof
17.09.2015
G309/2015
Zurückweisung eines Parteiantrags wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse
Zurückweisung des Parteiantrags, da der Antragsteller dem Mängelbehebungsauftrag innerhalb der gesetzten Frist nur zum Teil nachgekommen ist.
ECLI:AT:VFGH:2015:G309.2015