Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2013

Geschäftszahl

V11/2011

Leitsatz

Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung betreffend nicht im Eigentum der Antragsteller stehende Grundstücke mangels aktueller Betroffenheit

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Sigleß vom 13.10.2010.

Die Antragsteller sind durch Regelungen eines (planlich abgrenzbaren Teiles des) Flächenwidmungsplanes, die sich nicht auf die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke beziehen, in ihrer Rechtssphäre nicht betroffen.

Keine Darlegung besonderer Umständen für eine unmittelbare Betroffenheit.