Verfassungsgerichtshof
12.09.2013
V11/2011
Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung betreffend nicht im Eigentum der Antragsteller stehende Grundstücke mangels aktueller Betroffenheit
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Sigleß vom 13.10.2010.
Die Antragsteller sind durch Regelungen eines (planlich abgrenzbaren Teiles des) Flächenwidmungsplanes, die sich nicht auf die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke beziehen, in ihrer Rechtssphäre nicht betroffen.
Keine Darlegung besonderer Umständen für eine unmittelbare Betroffenheit.