Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2013

Geschäftszahl

B361/2011

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Bescheides in einem dem Anlasssfall gleichzuhaltenden Fall

Rechtssatz

Quasi-Anlassfall; Anlassfallwirkung der Aufhebung des §67 Abs1 erster Satz SicherheitspolizeiG - SPG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 104 aus 2002, mit E v 12.03.2013, G76/12.