Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.2013

Geschäftszahl

B702/10

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung von Bestimmungen des SicherheitspolizeiG - SPG mit E v 12.03.2013, G76/12.