Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.2001

Geschäftszahl

B100/2001

Sammlungsnummer

16065

Leitsatz

aw - keine Folge mangels hinreichender Konkretisierung

Rechtssatz

Die Antragstellerin hätte darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Entrichtung der Abgabe - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht ihrer konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2001:B100.2001