Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1972

Geschäftszahl

B356/71

Sammlungsnummer

6644

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen Paragraph 6, e Absatz eins, EStG 1967. Es kann dem Gesetzgeber nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes entgegengetreten werden, wenn er von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehend der Meinung ist, daß diese Begünstigung nur der Landwirtschaft und Forstwirtschaft und dem Gewerbe zukommen soll, weil es gerade dort besonders an ausreichendem Betriebskapital fehle.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:1972:B356.1972