Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1949

Geschäftszahl

B231/48

Sammlungsnummer

1783

Rechtssatz

Die richtige Anwendung eines Verfassungsgesetzes kann nicht verfassungswidrig sein.

Das Nationalsozialistengesetz bildet einen Bestandteil der Verfassung und es kann daher schon deshalb allein seine richtige Anwendung niemals verfassungswidrig sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:1949:B231.1949