Nach {Bundes-Verfassungsgesetz Art 137, Art. 137 B-VG} kann nur eine Leistung, Duldung, Unterlassung oder Feststellung verlangt werden.Nach {Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 137,, Artikel 137, B-VG} kann nur eine Leistung, Duldung, Unterlassung oder Feststellung verlangt werden.