Verfassungsgerichtshof
20.03.1980
G5/79
8802
Tir. Jagdgesetz 1969; die in §36 Abs2 zweiter Satz Tir. Jagdgesetz 1969 enthaltenen Worte "soweit nicht die Bezirksverwaltungsbehörde aus jagdwirtschaftlichen Gründen die Zusammenfassung mehrerer angrenzender Jagdgebiete zur gemeinsamen Abschußplanung" widersprechen nicht dem Art18 Abs1 B-VG