Verfassungsgerichtshof
23.10.1980
B219/78
8937
Tir. Fremdenverkehrsgesetz, keine Bedenken gegen §1 Abs1 und Abs5; keine denkunmögliche Anwendung des §1 Abs1; jedoch denkunmögliche Anwendung der Beitragsgruppenverordnungen 1973 und 1976