Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1980

Geschäftszahl

B219/78

Sammlungsnummer

8937

Rechtssatz

Tir. Fremdenverkehrsgesetz, keine Bedenken gegen §1 Abs1 und Abs5; keine denkunmögliche Anwendung des §1 Abs1; jedoch denkunmögliche Anwendung der Beitragsgruppenverordnungen 1973 und 1976