Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1981

Geschäftszahl

B572/80

Sammlungsnummer

9029

Rechtssatz

Fremdenpolizeigesetz; keine Bedenken gegen §3 Abs1 und Abs2 litb; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte