Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1981

Geschäftszahl

B18/79

Sammlungsnummer

9155

Rechtssatz

BAO; §207 Abs1 bezieht sich auch auf Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz; denkunmögliche Annahme, daß nach der erstinstanzlichen, nicht rechtskräftig gewordenen Festsetzung einer Abgabe das Recht, diese festzusetzen, nicht mehr verjähren könne