Verfassungsgerichtshof
22.06.1981
B18/79
9155
BAO; §207 Abs1 bezieht sich auch auf Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz; denkunmögliche Annahme, daß nach der erstinstanzlichen, nicht rechtskräftig gewordenen Festsetzung einer Abgabe das Recht, diese festzusetzen, nicht mehr verjähren könne