Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1982

Geschäftszahl

B221/81,B222/81,B553/81,B554/81

Sammlungsnummer

9341

Rechtssatz

VerfGG 1953; sechswöchige Beschwerdefrist des §82 Abs1; Zustellung der Bescheide an die mit der Abwicklung des täglichen Posteinganges befaßte Angestellte der Beschwerdeführerin; keine Wiedereinsetzung wegen verschuldeter Versäumnis der Beschwerdefrist