Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1982

Geschäftszahl

A3/81

Sammlungsnummer

9507

Rechtssatz

Art137 B-VG; Klage der Stadt Krems a. d. Donau gegen den Bund auf den Ersatz von Aufwendungen, die ihr aus der Besorgung von Verwaltungsabgaben aus dem Bereich der Bundesvollziehung erwachsen sind; Klagslegitimation gegeben

F-VG 1948; Inhalt der Wortfolge "ihre Aufgaben" iS des §2; der aus der Besorgung von Staatsaufgaben sich ergebende Aufwand soll von der Gebietskörperschaft, bei der er unmittelbar anfällt, in der Regel auch endgültig getragen werden