Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1983

Geschäftszahl

B374/79

Sammlungsnummer

9609

Rechtssatz

Sbg. Ortstaxengesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs3 und 4 - hinreichende Determinierung, keine Gleichheitswidrigkeit, keine Gleichartigkeit mit der Grundsteuer, kein Verstoß gegen Freizügigkeit der Person und Aufenthaltsfreiheit; keine Verletzung im Eigentumsrecht und im Gleichheitsrecht beim Vollzug