Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1983

Geschäftszahl

G32/83

Sammlungsnummer

9867

Rechtssatz

Art140 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der §§1, 3 bis 8 und 10 des Gesetzes über die Einhebung einer Abgabe auf unvermietete Wohnungen, LGBl. für Wien Nr. 23/1982; keine Legitimation