Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1983

Geschäftszahl

B36/80

Sammlungsnummer

9857

Rechtssatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §16 Abs1 Z8 lita; keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Berechnungsbasis der Entwicklung des Geldwertes anzupassen; keine Verletzung des Eigentums- und des Gleichheitsrechtes