Verfassungsgerichtshof
25.11.1983
B36/80
9857
EStG 1972; keine Bedenken gegen §16 Abs1 Z8 lita; keine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Berechnungsbasis der Entwicklung des Geldwertes anzupassen; keine Verletzung des Eigentums- und des Gleichheitsrechtes