Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1983

Geschäftszahl

B210/80

Sammlungsnummer

9902

Rechtssatz

Wr. BauO; keine Bedenken gegen §69 insbesondere im Hinblick auf Art18 Abs1 B-VG; keine willkürliche Anwendung