Verfassungsgerichtshof
16.12.1983
B311/80
9910
OÖ. BauO 1976; geltende Bestimmungen eines Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanes werden durch Erlassung einer Bausperre nicht unanwendbar; willkürliche Gesetzesanwendung durch Erteilung einer Baubewilligung in Übereinstimmung mit beabsichtigten Planungsmaßnahmen