Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1984

Geschäftszahl

G7/80,G11/81,G71/81,G53/82,G94/82,G26/83,G54/83

Sammlungsnummer

9950

Rechtssatz

B-VG Art90 Abs2; Anklageprinzip in seiner materiellen Bedeutung auch für das Verwaltungsstrafverfahren maßgeblich

KFG 1967; verfassungswidriger Zwang zum Einbekenntnis, Täter iS des bestehenden Tatverdachtes zu sein, durch die im letzten Halbsatz des §103 Abs2 unter der Strafsanktion des §134 enthaltene Anordnung