Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1984

Geschäftszahl

KI-1/80,B172/80

Sammlungsnummer

9962

Rechtssatz

B-VG Art138 Abs1; kein Vorliegen eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde mangels Identität der Sache

GSVG §69; rechtmäßige Verweigerung der Entscheidung nach Leistungsfeststellung durch die Gerichte; kein Entzug des gesetzlichen Richters