Verfassungsgerichtshof
05.03.1984
KI-1/80,B172/80
9962
B-VG Art138 Abs1; kein Vorliegen eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde mangels Identität der Sache
GSVG §69; rechtmäßige Verweigerung der Entscheidung nach Leistungsfeststellung durch die Gerichte; kein Entzug des gesetzlichen Richters