Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1984

Geschäftszahl

B435/80

Sammlungsnummer

10029

Rechtssatz

EStG 1972; Besteuerung der Veräußerung eines durch Schenkung erworbenen Geschäftsanteiles gemäß §31; keine Bedenken gegen §31; keine gleichheitswidrige Auslegung