Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1984

Geschäftszahl

B558/81

Sammlungsnummer

10188

Rechtssatz

Bundesgesetz betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften; keine verfassungswidrige Begünstigung derartiger gemeinnütziger Rechtsträger; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Verneinung der Unterstellung eines Kurfonds unter diese Ausnahmeregelung und die Gebührenvorschreibung für ein Darlehen an diesen