Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1984

Geschäftszahl

B187/80

Sammlungsnummer

10213

Rechtssatz

Sbg. Kurtaxengesetz; Kurtaxe ist Landesabgabe iS des §6 Z3 F-VG 1948;

Behördenqualität der Kurkommission als Organ eines Fonds; zulässige Mitwirkung des Unterkunftgebers an der Einbehaltung der Kurtaxe;

keine Bedenken gegen Bestimmungen des Sbg. Kurtaxengesetzes sowie keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung einer Kurtaxe