Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

B298/80

Sammlungsnummer

10335

Rechtssatz

EStG 1972; nur teilweise Anerkennung des der Ehegattin als Dienstnehmer bezahlten Gehaltes als gewinnmindernde Betriebsausgabe;

keine Bedenken gegen §4 Abs4; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung;

keine Willkür