Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

B213/80

Sammlungsnummer

10334

Rechtssatz

Art140 B-VG; geltendgemachte Bedenken gegen §20a EStG 1972 und §16a KStG 1966 bereits in einem Gesetzesprüfungsverfahren für unbegründet erachtet; Rechtskraftwirkung des Erk. des VfGH; Einleitung eines neuerlichen Gesetzesprüfungsverfahrens aufgrund der gleichen Bedenken nicht zulässig