Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1985

Geschäftszahl

V34/84

Sammlungsnummer

10514

Rechtssatz

römisch fünf des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24. Juni 1971 über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen und Treuebelohnungen; die Worte "für treue Dienste" in §1 Abs1 sind unter dem Gesichtspunkt des Art18 B-VG nicht gesetzwidrig