Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1985

Geschäftszahl

B449/80

Sammlungsnummer

10584

Rechtssatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §18 Abs1 Z2 unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgebotes; Berücksichtigung von Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sowie in der Krankenversicherung als Sonderausgaben; mit dem Dienstgeber getroffene Vereinbarung bezüglich der Beitragsleistung ist das Ergebnis einer freien Entschließung; keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung