Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1986

Geschäftszahl

G14/86,G25/86,G69/86,G78/86,G95/86,G96/86,G99/86,G100/86

Sammlungsnummer

10932

Rechtssatz

Art140 Abs1 B-VG; mangelnde Präjudizialität des §5 Abs4 GelVerkG in Verfahren vor dem VwGH bei Entscheidung über die das Mietwagen-Gewerbe und das Ausflugswagen-Gewerbe betreffenden Beschwerden

GelVerkG; in §5 Abs1 und §5 Abs4 in der Fassung Bundesgesetzblatt 486 aus 1981, enthaltene Bestimmung über die Bedarfsprüfung bei der Verleihung von Taxi-Konzessionen sowie von Konzessionen für das Mietwagen- und das Ausflugswagen-Gewerbe - absolut ungeeignetes Mittel zur Durchsetzung öffentlicher Interessen; Verstoß der Regelung gegen den Grundsatz der Erwerbsausübungsfreiheit