Verfassungsgerichtshof
28.06.1986
V23/86
10953
Wr. BauO; Beschluß des Gemeinderates der Stadt Wien vom 23. September 1982 betreffend Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre - entgegen §8 Wr. BauO keine Absichtserklärung (bezüglich beabsichtigter Änderungen des Bebauungsplanes) enthalten; Gesetzwidrigkeit der römisch fünf (mit Hinweis auf VfSlg. 7287 aus 1974,)