Verfassungsgerichtshof
27.02.1996
B83/95
14422
Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen aus Amtsgeldern
Mit E v 29.06.95 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens - der Beschwerdeführer ist nur zum Teil durchgedrungen - zugesprochen.
Da die angefallenen Barauslagen im zugesprochenen Kostenbetrag enthalten sind, mußte der Antrag auf vorläufige Berichtigung dieser Barauslagen aus Amtsgeldern abgewiesen werden.