Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Geschäftszahl

B83/95

Sammlungsnummer

14422

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen aus Amtsgeldern

Rechtssatz

Mit E v 29.06.95 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens - der Beschwerdeführer ist nur zum Teil durchgedrungen - zugesprochen.

Da die angefallenen Barauslagen im zugesprochenen Kostenbetrag enthalten sind, mußte der Antrag auf vorläufige Berichtigung dieser Barauslagen aus Amtsgeldern abgewiesen werden.