Verfassungsgerichtshof
10.03.1999
B2251/97,B2594/97
15450
Vorlage zweier Fragen betreffend die Qualifikation einer Energieabgabevergütung als staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages zur Vorabentscheidung an den EuGH
Frage 1:
Sind gesetzliche Maßnahmen eines Mitgliedstaates, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie vorsehen, diese Vergütung aber nur Unternehmen gewähren, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 92 EG-Vertrag anzusehen?
Frage 2:
Bei Bejahung der ersten Frage: Ist eine derartige gesetzliche Maßnahme auch dann als Beihilfe gemäß Artikel 92 EG-Vertrag anzusehen, wenn sie allen Unternehmen ohne Rücksicht darauf gewährt wird, ob deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht?