Verfassungsgerichtshof
04.12.2003
V106/03 - B1146/01,V77/01,V16/04,V7/05,V44/05
17079 - 17462,17562
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Darlegung der aktuellen Betroffenheit der Antragstellerin; keine Bekundung konkreter Bauabsichten; bloßer Hinweis auf Beeinträchtigung der künftigen Bebaubarkeit nicht ausreichend
Siehe auch B v 21.06.04, V16/04.
Ebenso hinsichtlich eines Bebauungsplanes: B1146/01, V77/01, B v 24.11.03; im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.
Siehe auch B v 01.03.05, V7/05 und B v 09.06.05, V44/05 hinsichtlich einer Vorbehaltsfläche für objektgeförderte Wohnbauten gem §52 Abs1 litb Tir RaumOG 2001 in einer Verordnung der Gemeinde Zams vom 12.07.04.