Verfassungsgerichtshof
12.12.2003
B916/02
17096
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf von Kunstwerken aus einem Nachlass an einen ausländischen Abnehmer wegen fehlenden Buchnachweises; gleichheitswidrige Gesetzesauslegung
Keine Bedenken gegen §§6, 7 UStG 1972 (siehe VfSlg 9478/1982).
Die belangte Behörde hat der Bestimmung des §7 Abs1 Z3 UStG 1972 den Sinn beigelegt, dass ungeachtet des im vorliegenden Fall völlig zweifelsfreien Vorliegens der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des in Rede stehenden Umsatzes die Steuerbefreiung allein deshalb nicht zu gewähren sei, weil der darüber hinausgehende - hier also bloß formelle - Buchnachweis fehlt. Eine solche Auslegung ist überschießend und verstößt gegen das dem Gleichheitssatz innewohnende Verhältnismäßigkeitsgebot (vgl zB VfSlg 10517/1985, 10926/ 1986, 11295/1987, 11833/1988).