Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2005

Geschäftszahl

B676/04

Sammlungsnummer

17455

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Übergabsvertrages unter Zurückbehaltung eines Grundstücks wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Besitzzersplitterung

Rechtssatz

Kein Widerspruch zum EU-Recht; rein innerstaatlicher Sachverhalt; EuGH-Urteil C-452/01, Ospelt, betraf die hier nicht maßgeblichen Kriterien der Selbstbewirtschaftung und der Residenzpflicht.