Verfassungsgerichtshof
01.03.2005
B676/04
17455
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Übergabsvertrages unter Zurückbehaltung eines Grundstücks wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Besitzzersplitterung
Kein Widerspruch zum EU-Recht; rein innerstaatlicher Sachverhalt; EuGH-Urteil C-452/01, Ospelt, betraf die hier nicht maßgeblichen Kriterien der Selbstbewirtschaftung und der Residenzpflicht.