Verfassungsgerichtshof
09.05.2005
G55/05
17520
Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Privatradiogesetzes mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung; keine Gesetzeslücke; keine sinngemäße Anwendung der Regelung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden bzw der Vorschriften der EO über einstweilige Verfügungen