Verfassungsgerichtshof
10.05.2006
B829/06
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Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass der Antragsteller als unselbständig Erwerbstätiger ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von ca. € 1.000,-- bezieht und über ein Vermögen von in etwa € 5.500,-- verfügt.