Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

B1449/08 ua

Sammlungsnummer

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Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des §21 Abs3 und der Wortfolge "und 3" in §21 Abs4 Sbg Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-BetriebsO, Landesgesetzblatt 56 aus 1994, in der Fassung Landesgesetzblatt 99 aus 2006,, mit E v 25.06.09, V23/09 ua.

Kostenzuspruch; der Pauschalsatz war nur einmal zuzusprechen, weil es dem Beschwerdeführer sowohl in zeitlicher als auch in sachverhaltsmäßiger und rechtlicher Hinsicht möglich gewesen wäre, gegen die - vom Sachverhalt und von der rechtlichen Beurteilung her - im Wesentlichen gleich gelagerten Bescheide eine gemeinsame Beschwerde einzubringen.