Verfassungsgerichtshof
10.03.2010
B1074/09
19024
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Zurück- bzw Abweisung eines Berichtigungsantrags (gegen einen Zahlungsauftrag zur Hereinbringung von Beugestrafen); Wegfall der Beschwer auf Grund der rechtskräftigen Einstellung des Exekutionsverfahrens unter Aufhebung sämtlicher Vollzugsakte; kein Kostenzuspruch