Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2010

Geschäftszahl

B1074/09

Sammlungsnummer

19024

Leitsatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Zurück- bzw Abweisung eines Berichtigungsantrags (gegen einen Zahlungsauftrag zur Hereinbringung von Beugestrafen); Wegfall der Beschwer auf Grund der rechtskräftigen Einstellung des Exekutionsverfahrens unter Aufhebung sämtlicher Vollzugsakte; kein Kostenzuspruch