Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2010

Geschäftszahl

B42/10

Sammlungsnummer

19037

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Stattgabe des Antrags auf Änderung der - nicht dem Geschlecht der antragstellenden Partei entsprechenden - Vornamen durch die belangte Behörde; Kostenzuspruch