Verfassungsgerichtshof
21.09.2010
U961/10
19154
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung einer Asylwerberin infolge fehlerhafter bzw unzureichender Interessenabwägung
Unterlassung jeglicher Interessenabwägung hinsichtlich der Frage, ob die Ausweisung (hier: nach Nigeria) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens berührt.
Feststellung, dass die Beschwerdeführerin (derzeit) "in Österreich als Prostituierte tätig" sei, nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.