Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2010

Geschäftszahl

U961/10

Sammlungsnummer

19154

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung einer Asylwerberin infolge fehlerhafter bzw unzureichender Interessenabwägung

Rechtssatz

Unterlassung jeglicher Interessenabwägung hinsichtlich der Frage, ob die Ausweisung (hier: nach Nigeria) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens berührt.

Feststellung, dass die Beschwerdeführerin (derzeit) "in Österreich als Prostituierte tätig" sei, nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.