Verfassungsgerichtshof
09.12.2010
B1324/09
19259
Beschwerde gegen die Ab- bzw Zurückweisung von Anträgen auf Richtigstellung des Nachnamens des Beschwerdeführers bzw seiner Wahlmutter mangels Legitimation unzulässig
Erlöschen der familienrechtlichen Beziehungen zur vormaligen Wahlmutter durch weitere Adoption; kein rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an der Erledigung seiner Anträge ersichtlich; fehlende Beschwer bereits im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung.