Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.2010

Geschäftszahl

B1324/09

Sammlungsnummer

19259

Leitsatz

Beschwerde gegen die Ab- bzw Zurückweisung von Anträgen auf Richtigstellung des Nachnamens des Beschwerdeführers bzw seiner Wahlmutter mangels Legitimation unzulässig

Rechtssatz

Erlöschen der familienrechtlichen Beziehungen zur vormaligen Wahlmutter durch weitere Adoption; kein rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an der Erledigung seiner Anträge ersichtlich; fehlende Beschwer bereits im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung.