Verfassungsgerichtshof
22.02.2011
A25/10
19295
Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes ableitbar aus einer als "Staatshaftungsklage" übertitelten Eingabe betreffs behaupteten rechtswidrigen Verhaltens von Bundesorganen und Schadenersatzansprüche
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Schadenersatzansprüche und Ansprüche nach §1 AHG, die aus der Behauptung eines rechtswidrigen Verhaltens von für den Bund handelnden Organen abgeleitet werden.