Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2011

Geschäftszahl

A25/10

Sammlungsnummer

19295

Leitsatz

Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes ableitbar aus einer als "Staatshaftungsklage" übertitelten Eingabe betreffs behaupteten rechtswidrigen Verhaltens von Bundesorganen und Schadenersatzansprüche

Rechtssatz

Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Schadenersatzansprüche und Ansprüche nach §1 AHG, die aus der Behauptung eines rechtswidrigen Verhaltens von für den Bund handelnden Organen abgeleitet werden.