Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.2011

Geschäftszahl

B793/11

Sammlungsnummer

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Rechtssatz

Folge – Interessenabwägung

Festsetzung der Erbschaftssteuer mit 41.238,42 Euro.

Erbschaftssteuer, die dem Antragsteller als Alleinerben nach Frau S aufgrund eines von dieser seinerzeit geltend gemachten Pflichtteilsanspruches vorgeschrieben wurde. Fraglicher Nachlass war überschuldet. Hinreichende Darlegung des Antragstellers, dass die sofortige Entrichtung der Abgabe vor dem Hintergrund seiner konkreten Einkommens- und Vermögenssituation mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre.