Verfassungsgerichtshof
19.09.2011
U1131/11 - U377/10,U794/10,U1060/10,U1526/10,U2447/10,
U2495/10,U84/11,U256/11,U1021/11,U1442/11, U1515/11,U1869/11
19467 - 19557,19578,19602
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren bzw keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen
Keine Ermittlungen hins der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art3 EMRK) in Georgien zur Preisgabe des Aufenthaltsortes der Mutter; keine Auseinandersetzung mit dem - mit dem Beschwerdevorbringen in Zusammenhang stehenden - Fluchtvorbringen der Mutter, der Asyl gewährt wurde.
Ablehnung der Beschwerdebehandlung hins der Abweisung des Asylantrags.
U2447/10, E v 19.09.11: keine Ermittlungen zur Zumutbarkeit der Übersiedlung der österreichischen Ehefrau und des gemeinsamen Sohnes in den Herkunftsstaat (Ghana) zur Vornahme einer dem Art8 EMRK entsprechenden Interessenabwägung.
U84/11 und U256/11, beide E v 19.09.11: keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Flutkatastrophe in Pakistan vom Juli/August 2010 bzw der Zumutbarkeit einer Niederlassung in nicht vom Hochwasser betroffenen Teilen Pakistans.
U377/10, E v 26.09.11: fehlende Ermittlungen zur Versorgung des an Morbus Bechterew erkrankten Beschwerdeführers mit Medikamenten in Armenien.
U794/10, E v 26.09.11: keine Ermittlungen betr ein allenfalls in Österreich entstandenes Privat- oder Familienleben; knapp 4 Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen.
U1526/10, E v 26.09.11: keine Auseinandersetzung mit der Behandlungsmöglichkeit von familiärem Mittelmeerfieber in Armenien; völliges Außer-Acht-Lassen eines Sachverständigengutachtens.
U1021/11, E v 26.09.11: aktenwidrige Annahme des Vorliegens einer rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung; keine eigenen Ermittlungen im Hinblick auf Art8 EMRK.
U1442/11, E v 26.09.11: Ignorieren des Parteivorbringens und völlige Außer-Acht-Lassung des Sachverhaltes; Entscheidung über einen anderen Staatsangehörigen in die Begründung kopiert.
U1060/10, E v 07.10.11: keine Ermittlungen zur aktuellen Lage in Nigeria; mehr als fünfeinhalb Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen.
U1515/11, E v 29.11.11: keine eigenen Ermittlungen zum Glaubenswechsel eines iranischen Staatsangehörigen; Verneinung einer Konversion zum Christentum aus innerer Überzeugung aufgrund fast zwei Jahre zurückliegender Einvernahmen vor dem BAA.
U1869/11, E v 03.12.11: kein Begründungswert der getroffenen Länderfeststellungen zum Herkunftsstaat Aserbaidschan; Feststellungen offenkundig auf Armenien zutreffend.
U2495/10, E v 14.12.11: denkunmögliche Annahme der Sicherung des Lebensunterhalts des Beschwerdeführers durch Unterstützung der Familie in Ghana angesichts der als glaubwürdig erachteten Bedrohung durch die Familie; Außerachtlassung der gesundheitlichen Situation.