Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.2011

Geschäftszahl

B1663/10

Sammlungsnummer

19551

Leitsatz

Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die Beseitigung von Zahlungserleichterungen für eine Pauschalgebühr infolge Aufhebung des die Gebühr vorschreibenden Bescheides durch den VfGH

Rechtssatz

Da jene Forderung, hinsichtlich derer die Zahlungserleichterungen seinerzeit gewährt worden waren, infolge der Rechtswirkungen des E v 10.03.11, B22/10, (Aufhebung des die Gerichtsgebühren vorschreibenden Bescheides) nicht mehr besteht, vermag sich die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Beseitigung dieser Zahlungserleichterungen nicht mehr nachteilig auf die Rechtssphäre der beschwerdeführenden Partei auszuwirken.

Einstellung des Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos; kein Kostenzuspruch.